Abrechnung
Die Kosten richten sich nach dem therapeutischen Aufwand und werden für 60 Min. bis max. 75 Min. berechnet, jede weitere Viertelstunde erhöht den Preis.
Ein Probegespräch zu einem vergünstigten Kostensatz vereinbare ich gern mit Ihnen.
Die beschriebenen Therapieverfahren werden in der Regel nicht von den
gesetzlichen Krankenkassen getragen. Wenn Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie mit diesen Versicherungen klären,
ob die Kosten, zumindest anteilig, übernommen werden.
Da ich über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikerin mit unbeschränkter Zulassung) verfüge, ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
von 1985 (GebüH) eine Grundlage, mein derzeitiger Kostensatz ist dadurch jedoch nicht in voller Höhe abgedeckt. Somit kann es sein, dass Sie einen Anteil
der Rechnungen eigenständig tragen müssen.
Regeln bei Absage Ihrer Stunden
• Eine Absage 24 Stunden vor dem Termin, per Telefon oder E-Mail ist kostenfrei.
• Sollten Sie am Tag des Termins verhindert sein und absagen, sind 50% des Honorars zu zahlen.
• Das gesamte Stundenhonorar wird fällig, wenn Sie ohne Absage nicht zum verabredeten
Termin erscheinen.